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Tattoos und Piercings

Wenn sich Ihr Kind tätowieren oder piercen lassen möchte, stellt sich nicht nur die Frage nach der Ästhetik sondern auch was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

Tätowierung und Piercings

Grundsätzlich gelten Tattoos und Piercings gelten als Körperverletzung - schließlich wird die Haut verletzt. Körperverletzung ist in der Regel nur dann nicht strafbar, wenn die Person ihre Einwilligung gibt. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht aber ihre Einwilligung alleine nicht aus, den auch die Erziehungsberechtigten müssen Einwilligen. Dies gilt auch für das piercen von Ohrlöchern.

Ein minderjähriges Kind braucht daher in jedem Fall ihre Zustimmung. Ob eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten reicht oder die Eltern beim Termin dabei sein müssen entscheidet jedes Studio selbst.

Auch wenn Sie nicht mit dem Wunsch Ihres Kindes einverstanden sind, sollten Sie zunächst über das Thema offen sprechen. Tipps und weitere Informationen wie Sie mit dem Thema Piercing und Tattoos umgehen können, finden Sie hier.

Quelle: wirinansbach

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