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Kindergeld

Informationen in leichter Sprache: Familienportal (BMBFSFJ)

Kindergeld erhalten Eltern für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.

Höhe des Kindergeldes:

  • ab 1. Januar 2025 255 € pro Monat pro Kind

  • ab 1. Januar 2026 259 € pro Monat pro Kind

Kindergeld gibt es grundsätzlich für:

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr

  • Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr

  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

  • Kinder mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus

Seit 01.01.2024 ist nur mehr die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung des Kindergeldes zuständig.

Unter www.familienkasse.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Kindergeld und auch die Onlinedienste der Familienkasse wie den Onlineantrag zum Kindergeld ab Geburt  und auch den Onlineantrag für volljährige Kinder.

Mitteilungen an die Familienkasse übersenden Sie ebenfalls ganz einfach online.

TIPP: Nur wenn Sie die Onlinedienste der Familienkasse nutzen, gehen Ihre Anträge und Mitteilungen auch direkt, sicher und kostenfrei bei der Familienkasse Bundesagentur für Arbeit ein.

Darüber hinaus bietet die Familienkasse ihren KundInnen mit dem Familienkassen-Profil nun auch ein Nutzerkonto mit vielen weiteren Online-Funktionen an.

HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG:

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn er wirkt rückwirkend nur für 6 Monate. Alternativ zur Online-Antragstellung können Sie den Antrag nur per Post oder persönlich bei Ihrer Familienkasse einreichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf dem Familienportal des BMBFSFJ finden Sie weitere hilfreiche Informationen zum Kindergeld.

Herunterladen können Sie sich außerdem das offizielle Merkblatt zum Kindergeld.

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