Zuschüsse Familienerholung
Familien erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss für Familienreisen.
Diese Familien müssen in Bayern leben und sich ansonsten keinen Urlaub leisten können.
Voraussetzungen für Zuschüsse zur Familienerholung:
Zuschüsse zur Familienerholung können nur Familien beziehen.
Das bedeutet Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, für das/die sie Kindergeld beziehen.Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern
Familien, deren jährliches Familiennettoeinkommen seit dem 1. Mai 2023 unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:
alleinerziehende Eltern mit einem Kind: 31.000 Euro
beide Eltern mit einem Kind: 34.000 Euro (je weiteres Kind: 4.800 Euro)
Während des Erholungsaufenthaltes muss ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen werden.
Höhe der Zuschüsse:
Für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 19,50 Euro täglich
Für jedes Kind mit einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bis zu 25,50 Euro täglich
Was wird bezuschusst?
Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens sechs Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst.
An- und Abreisetag gelten jeweils als ein voller Tag.
Gefördert werden ausschließlich Familienurlaube in förderfähigen Familienferienstätten. Eine Liste förderfähiger Familienferienstätten sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des ZBFS. Dort finden Sie auch den Online-Antrag. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt sein.