Buchstabe K-M, Frau Meilinger
Am Platzl 31
94315 Straubing
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können für Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, beantragt werden, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil wohnen und der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.
Einen kurzen Überblick über den Unterhaltsvorschuss finden Sie hier.
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.