Buchstabe A-J, Frau Damberger
Am Platzl 31
94315 Straubing
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können für Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, beantragt werden, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil wohnen und der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.
Einen kurzen Überblick über den Unterhaltsvorschuss finden Sie hier.
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